Infos zur Anmeldung

Die Anmeldung beim AMS FL

Wenn der Verlust der Arbeitsstelle droht oder dieser bereits eingetreten ist, ohne eine neue Arbeitsstelle in Aussicht zu haben, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig beim Arbeitsmarkt Service Liechtenstein und bei der Arbeitslosenversicherung anzumelden.

Für eine erfolgreiche Anmeldung müssen Sie sich persönlich beim Schalter des AMS FL melden und nachfolgende Punkte vorab erledigen:

  1. Reichen Sie das Anmeldeformular beim AMS FL ein. Das Anmeldeformular kann bereits vor dem persönlichen Anmeldetermin entweder online oder auf Papier ausgefüllt und eingereicht werden.
  2. Vereinbaren Sie mit dem Office Management beim AMS FL Ihren persönlichen Anmeldetermin unter der Telefonnummer 236 68 75.
  3.  Absolvieren Sie vor dem Erstberatungsgespräch das AMS eLearning, beantworten Sie die Testfragen und senden das Ergebnis ab.»


Ihr persönliches Erscheinen beim AMS FL ist Voraussetzung für einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Anmeldetermin und Erstberatungsgespräch müssen innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des Online-Anmeldeformulars beim AMS FL stattfinden.

Begleitpersonen für das Erstgespräch sind nach Absprache mit dem AMS-Berater in begründeten Fällen möglich, jedoch keine Kinder (Kinderbetreuung muss gemäss ALVG sichergestellt sein).

Es ist eine wichtige Voraussetzung, dass Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsmarkt Service anmelden. Dies ist deshalb wichtig, weil Ihr Anspruch auf
Leistungen der Arbeitslosenversicherung frühestens an jenem Tag beginnt, an welchem Sie sich als Stellensuchend Person beim AMS FL angemeldet haben.

Es ist empfehlenswert, sich bereits während der Kündigungszeit anzumelden. So besteht die Möglichkeit, vor Beginn der tatsächlichen Arbeitslosigkeit nach einer geeigneten Stelle Ausschau zu halten.

Erforderliche Unterlagen

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bringen Sie bitte für die Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Kündigungsschreiben (oder ein anderes Schriftstück, aus welchem die Kündigung hervorgeht)
  • Bewerbungsunterlagen (aktualisierter Lebenslauf mit Foto, Arbeitszeugnisse, Diplome, Fähigkeitsausweise, usw.)
  • Zeugnisse der letzten Arbeitgeber
  • Bescheinigungen über die persönliche Aus- und Weiterbildung
  • Evtl. Arztzeugnisse, Unterlagen der Invalidenversicherung, etc.
  • Personalausweis oder anderen amtlichen Ausweis mit Foto (bspw. ID, Führerschein)


Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen ein unerlässliches Arbeitsinstrument für die professionelle und zielgerichtete Stellensuche darstellen.

Denken Sie daran: Ihre Bewerbungsunterlagen sind der erste Eindruck, welcher der Personalverantwortliche von Ihnen erhält. 

Bezüglich der für die finanziellen Leistungen notwendigen Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen im “Wegweiser” der Arbeitslosenversicherung (ALV).